Allgemeine Geschäftsbedingungen Bad Vilbeler- Fensterblitz / Ralph Petrowitz

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 01.12.2015

1. Allgemeines Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Bad Vilbeler- Fensterblitz, Ralph Petrowitz, nachfolgend BVF, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Verbrauchern gem. § 13 BGB. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

2.Verträge:

KEINE Vertragsbindung!
• Denn: WIR arbeiten vertrauensvoll und partnerschaftlich mit Ihnen zusammen.

3. Preise Die Preise für Leistungen von BVF unterliegen keinerlei tariflichen oder ähnlichen Bestimmungen. Preise und Preisvereinbarungen sind von BVF frei wählbar. Es gelten die vereinbarten und auf der Rechnung ausgewiesenen Stundensätze oder Pauschalen. Preiserhöhungen oder Preisanpassungen sind jederzeit möglich. Ausgenommen hiervon ist ein laufender Auftrag. Jede angefangene Stunde wird im Viertelstundentakt (15 Minuten) berechnet. Über Preisveränderungen werden Auftraggeber ggf. informiert. Die Anfahrtskosten von BVF sind i. d. Regel in den Preisen enthalten und werden nicht extra in der Rechnungstellung ausgewiesen, bei weiteren Anfahrten außerhalb meines Wirkungskreises, Standort: 61118 Bad Vilbel, behalte ich mir jedoch vor, eine Anfahrtspauschale pro gefahrenem Kilometer in Höhe von 1,66 Euro ( Netto) + 19% Mehrwertsteuer zu berechnen. Wird BVF an der termingerechten Ausführung des Auftrages seitens des Auftraggebers behindert, sei es durch nicht Anwesenheit oder durch verspätete Stornierung des Auftrages, wird ein Entgelt in Höhe 70% des Auftragswertes berechnet. Weitere Kosten; z. B. für zu verwendende: Reinigungs- und Spezial- Reinigungsmittel, z. B. Spezial Glas- oder Acryl Reiniger, Hochglanz- Poliermittel, Leitereinsatz: große Leitern (mehr als 3 Stufen), Spezial- Glasreinigerleiter (Chikago- Leiter), Spezial- Mehrzweck- Leiter 36 Sprossen mit Profi LOT- System für unebene Untergründe, Spezial- Treppenleiter, zuschlagspflichtige Dachflächenfenster nach Größe, den Einsatz einer LKW Hubarbeitsbühne, Ionenaustausch- Mischharz zum Herstellen von benötigtem entmineralisiertem Reinwasser,
ggf. zusätzliche Kosten für Wasser, Strom, usw.:
Diese und ggf. weitere zum Reinigen notwendige Kosten trägt ausschließlich der Kunde.
(Ist bspw. der Einsatz einer LKW Hubarbeitsbühne für die beauftragten Reinigungsarbeiten notwendig, besprechen wir dies mit den Interessenten bei der Erstellung des Angebots/ Kostenvoranschlags).

Alle ggf. entstehenden Zusatzkosten trägt ausschließlich der Kunde. Eine ausreichende Menge Trinkwasser für die Reinigungsarbeiten von BVF, - KEIN! Brunnen, Regen.- oder Zysternen- Wasser etc., - wird stets vom Kunden bereitgestellt und durch eine erreichbare, (auch bei Abwesenheit des Kunden offen zugängliche!) Entnahmestelle, = Wasserhahn 1/2 Zoll oder 3/4 Zoll- Anschluss, für die gesamte Dauer der Reinigungsarbeiten bereitgehalten. Bei Reinigungsarbeiten, bspw.: mit Staubsauger, Kompressor, Hochdruckreiniger usw. - wird BVF der dazu notwendige Strom, vom Kunden zur Verfügung gestellt. Ausschließlich BVF entscheidet über die Verwendung von Leitern, die Höhe der benötigten Mengen an Reinigungsmitteln und entmineralisiertem Reinwasser, Strom oder Trinkwasser usw., - die für die Reinigungsarbeiten vor Ort benötigt werden. WC/ bzw. Toilette: BVF und seinen Mitarbeitern wird für die Dauer der vereinbarten Reinigungsarbeiten, durch den Kunden garantiert, jederzeit und kostenlos, ein zugewiesenes WC des Kunden nutzen zu dürfen. 4. Dienstaufhebung, Einstellung der Tätigkeit BVF kann jederzeit die Tätigkeiten einstellen. Gründe wären: Krankheit, Verstoß gegen behördliche Auflagen, gegen etwaige Richtlinien von Innungen oder ähnlicher Institutionen, etc. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits geleisteten Tätigkeiten sind sofort vom Auftraggeber zu leisten. Bei Pauschalleistung ist sofort der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Ergibt sich erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so kann BVF vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.

5. Haftung & Gewährleistung: Sofern Leistungen, benötigte Betriebsmittel, Equipment oder Produkte, bspw. Reinigungsmittel, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, durch Drittanbieter erbracht, vermittelt oder verwendet wurden, übernimmt BVF keinerlei Haftung dafür. Für Produktmängel und Funktion der gelieferten Waren übernimmt BVF keine Haftung. Für Produktgarantien sind generell die Hersteller verantwortlich. BVF übernimmt keinerlei Haftung für Herstellergarantien. Für durch BVF verursachte Schäden bei der Auftragsausführung (hierzu zählen ausschließlich, Sach-, Personen- und Transportschäden) haftet BVF nur, wenn vom Kunden nachgewiesen werden kann, das der jeweilige Schaden tatsächlich durch BVF verursacht wurde. Eine Gewährleistung für die erbrachten Reinigungsarbeiten aller Art besteht nur bis zum Tag der Abnahme (am Tag der Ausführung, bei umfangreicheren Aufträgen immer der letzte Tag der Ausführung) durch den Auftraggeber. Für Schäden an Wintergarten-, Terrassen-, Carport- u. a. - Dächern, sowie Photovoltaik und Solaranlagen incl. der Stromversorgung, übernimmt BVF keine Haftung, da mangelhafte Verlegung (unter Spannung, Passungenauigkeit) fast immer den Schadensgrund darstellt. Defekte, rissige oder verwitterte Dichtungen an Dächern sind vor der Reinigung stets durch den Auftraggeber zu prüfen und auszutauschen. Regenwasser- Ablaufsysteme, die z. Bsp. an Zisternen oder Teichanlagen ihr Wasser abführen, sind vor den Reinigungsarbeiten durch dem Auftraggeber entsprechend zu trennen, um Schäden durch Reinigungswasser bzw. Reinigungsmittel auszuschließen. Für einen Mehrertrag bei Solar & Photovoltaikanlagen können wir wetterbedingt nicht garantieren, in aller Regel jedoch sind Ertragssteigerungen von ca. 8 - ca. 25% durchaus möglich, abhängig vom individuellen Verschmutzungsgrad vor der Reinigung. Grundsätzlich sind die zu reinigenden Flächen BVF frei zugängig zu machen. Sollte BVF zum Zwecke der Reinigung selber Gegenstände forträumen, um sie herum reinigen oder über, unter oder nebenher greifen müssen, um Reinigungen durchführen zu können, so übernimmt BVF keine Haftung für Schäden, die durch eine solche Tätigkeit entstehen und der Mehraufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jeglicher Schadensersatzanspruch, berechtigt oder nicht, ist bei Beendigung der Tätigkeit unverzüglich gegenüber dem Mitarbeiter zu erheben.

6. Sicherheitsbehalt Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

7. Termine Termine bilden die Grundlage des Dienstleistungsvertrages und sind, einmal vereinbart, einzuhalten. Aus wichtigen Gründen können Termine geändert werden, wenn dies einem verantwortlichen Mitarbeiter von BVF mindestens 12 Stunden vorher persönlich telefonisch mitgeteilt wird. Eine Mitteilung auf einer Mailbox oder einem Anrufbeantworter, oder per SMS und Email gelten als nicht erhalten. Bei kurzfristigeren Terminänderungen kann BVF Schadensersatz für den Verdienstausfall geltend machen, so BVF keine Möglichkeit hatte, dieses Terminfenster erneut zu belegen. Dies gilt auch, wenn eine Terminänderung erst vor Ort nach erfolgter Anfahrt notwendig wird. In diesem Falle ist immer mindestens die Anfahrtsgebühr in Höhe von 1,66 Euro ( Netto) + 19% Mehrwertsteuer pro gefahrenen Kilometer zu erstatten.

8. Zahlungsweise und Zahlungsverzug Die Rechnung für die durch BVF erbrachten Leistungen kann wahlweise bar oder per Überweisung erfolgen. Bei bargeldloser Zahlung wird dem Auftraggeber eine Frist von 7 Tagen (nicht Werktage) zur Begleichung der Rechnung gewährt. Dabei gilt das Buchungsdatum des Zahlungseinganges auf dem Konto von BVF. Nach Ablauf der Frist ist BVF berechtigt ohne zu mahnen beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid zu veranlassen. Bei ausbleibender Zahlung ist BVF weiterhin berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Dies gilt auch für bereits angezahlte Teilleistungen (in zuvor gestellten Rechnungen), jedoch der Rechnungsendbetrag bereits überfällig ist. Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftraggebers an BVF ist unzulässig.

9. Vertragsstornierung / Vertragsablehnung / Vertragsende Eine Stornierung des Auftrages hat bis spätestens 2 Werktage vor Beginn der ersten Arbeitsstunde zu erfolgen. Andernfalls wird von BVF ein Entgelt in Höhe 70% des Auftragswertes berechnet. BVF lehnt grundsätzlich alle Aufträge ab, die gegen Recht und Sitte verstoßen, spezieller Auflagen und Genehmigungen bedürfen und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auszuführen wären. Ohne schriftliche Reklamationen innerhalb von 7 Tagen erkennt der Kunde die erbrachte Leistung von BVF im vollen Umfang an und das Vertragsverhältnis zwischen BVF und seinem Auftraggeber gilt als "ordentlich" beendet. Danach erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber BVF.

10. Datenschutz Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Als inhabergeführtes Unternehmen sichern wir Ihnen größtmögliche Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Ihren übermittelten Daten zu. Wir erklären ausdrücklich, zu keiner Zeit Ihre Daten an Dritte weiter zu geben, die nicht an der Angebotsgestellung oder an der Auftragserfüllung beteiligt sind. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch werden wir Ihre Daten bei Beendigung des Geschäftsverhältnisses löschen.

11. Geltendes Recht Für diese Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbeziehungen zwischen BVF und seinen Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Rechte und das Internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen und finden keine Anerkennung. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.